Recht und Gesetz

Belehrung nach § 34 Abs. 5a Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen) überwiegend minderjährige Personen betreuen und dort Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber [bzw. Dienstherren] über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 [des §34] zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Turnus der Belehrung: alle zwei Jahre

Kurs-Nr.: 2.4.03

Preis je Online-Lizenz: 14,95 EUR (inkl. MwSt.)
Nutzungszeit Online-Lizenz: 3 Monate

Online-Lizenzen
Jede Person, die einen Kurs online absolvieren möchte, benötigt eine eigene Online-Lizenz. Geben Sie deshalb beim Kauf die Anzahl der benötigten Online-Lizenzen in das Feld „Anzahl“ ein.

Diese Belehrung ist für jedermann geeignet - nicht nur für frühpädagogische Fachkräfte; nur die gewählten Beispiele sind aus dem Kita-Bereich.

WICHTIG: alle Infos finden Sie hier.

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz § 34 Abs. 5a (alt: § 35): „Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen“

Der Arbeitgeber/Träger hat alle Beschäftigten in seiner Einrichtung zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Turnus der Belehrung: alle zwei Jahre.

Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen. Dort müssen Sie Ihren persönlichen Code eintragen, der im Kurs generiert wird. Bei Bedarf können Sie Ihre Teilnahme durch Kita-Campus verifizieren lassen (kostenpflichtiges Zusatzangebot) - alle Infos dazu gibt es im Kurs und hier: https://www.kita-campus.de/verifizierungen.html

Die von uns ermittelte durchschnittliche Bearbeitungszeit für diese Belehrung beträgt 1:00 Std. (1,3 UE).

Kursleitung

Roland Prinz

Roland Prinz hat eine Ausbildung als Koch und staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur. Dann folgte eine langjährige Tätigkeit bei der Stadtverwaltung Mainz bzw. Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Er war ständiges Mitglied der Prüfungskommission für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure in Rheinland-Pfalz. Weiterbildung zum HACCP-Manager im Bereich Lebensmittel und Hygienebeauftragter für Gemeinschaftsküchen.

Kursart - Web Based Training

Unser Web Based Training ist ein interaktiver Online-Kurs, der Ihnen ermöglicht, unabhängig von Zeit und Ort neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

Unser Kurs besteht aus:

  • Animationen mit Grafiken, Texten, Bildern und Audio
  • Kursunterlagen: themenspezifische Dokumente zum Download im Kurs

Kursabschluss

Erklärung über die Belehrung (bundesweite Anerkennung).

Im Detail: Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen. Dort müssen Sie Ihren persönlichen Code eintragen, der im Kurs generiert wird. Bei Bedarf können Sie Ihre Teilnahme durch Kita-Campus verifizieren lassen (kostenpflichtiges Zusatzangebot) - alle Infos dazu gibt es im Kurs und hier: https://www.kita-campus.de/verifizierungen.html

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über alle Kurse (mit Lernzeiten, Kosten und Abschlüssen)

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